In einem Sozialplan können Arbeitgeberkündigungen einerseits und Eigenkündigungen oder Aufhebungsvereinbarungen andererseits hinsichtlich Abfindung unterschiedlich behandelt werden. Für Eigenkündigungen gilt dies nicht, wenn diese auf Veranlassung des Arbeitgebers wegen Betriebsänderung erfolgt sind. Die Vereinbarung einer Stichtagsregelung ist zulässig, wenn damit festgelegt wird, wann die geplante Betriebsänderung im einzelnen durchgeführt wird.


    Access

    Access via TIB

    Check availability in my library


    Export, share and cite



    Title :

    Gleichbehandlung im Sozialplan


    Subtitle :

    Besprechung einer BAG-Entscheidung


    Contributors:

    Published in:

    Betrieb ; 49 , 31 ; 1570-1573


    Publication date :

    1996-01-01


    Size :

    4 pages


    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German




    Herausforderung Sozialplan

    Detzel, Stefan / Deuchler, Ingrid | IuD Bahn | 2009


    Ausschluß vom Sozialplan

    Thannheiser, Achim | IuD Bahn | 1995


    Der Sozialplan

    Fischer, Dieter | IuD Bahn | 1996


    Berechnungsgrundlagen beim Sozialplan

    Thannheiser, Achim | IuD Bahn | 2002


    Betrieblicher Sozialplan ist erstreikbar

    Zabel, Uwe | IuD Bahn | 2007