Gewährt ein Arbeitgeber den Angestellten eine höhere Weihnachtsgratifikation als den gewerblichen Arbeitnehmern, so liegt ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz nicht vor, wenn er damit den Zweck verfolgt, eine Benachteiligung der Angestellten bei der Zahlung übertariflicher Zulagen auszugleichen.
Weihnachtsgratifikation: Gleichbehandlung von Angestellten und Arbeitern
Betrieb ; 47 , 42 ; 2141-2142
1994-01-01
2 pages
Article (Journal)
German
Lohn , Arbeitnehmer , Angestellter , Zulage , Bezüge , Lohnzulage
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