Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 06.12.1995 - 10 AZR 123/95: Differenziert eine tarifliche Regelung über die Zahlung eines 13. Monatseinkommens zwischen Arbeitern und Angestellten, indem sie nur für die Arbeiter eine Kürzung des 13. Monatseinkommens bei Fehltagen vorsieht, so verstößt eine hierauf basierende Betriebsvereinbarung nicht gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz, wenn die unterschiedliche Behandlung ihre sachliche Rechtfertigung darin findet, daß die Arbeiter des betreffenden Unternehmens erhebliche höhere krankheitsbedingte Fehlzeiten haben als die Angestellten.
Kürzung des 13. Monatseinkommens wegen krankheitsbedingter Fehlzeiten: Kein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz bei unterschiedlicher Behandlung von Arbeitern und Angestellten
Betrieb ; 49 , 46 ; 2342-2343
1996-01-01
2 pages
Article (Journal)
German
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13. Monatseinkommen - Gleichbehandlung von Angestellten und Arbeitern
IuD Bahn | 1996
|Weihnachtsgratifikation: Gleichbehandlung von Angestellten und Arbeitern
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