Rechtsprechung zur Gleichbehandlung von Teilzeitbeschäftigten, die nicht unter Geringverdienerregelung fallen, wurde weiter vervollständigt. Gegenstand waren Regelungen zur Zusatzversorgung. Arbeitnehmer mit weniger als 18 Stunden je Woche von Zusatzversorgung ausgeschlossen. Diese Regelung erklärte BAG für nichtig. Alle Beschäftigten bei öffentlich-rechtlichen Arbeitgebern dürften Zusatzversorgungsansprüche durchsetzen können. Rechtsprechung betrifft auch Jubiläumszuwendung, Dauer Betriebszugehörigkeit maßgebend. Beschäftigte unterhalb Geringfügigkeitsgrenze haben keine Ansprüche, weniger 15 Stunden je Woche und 590,00 DM je Monat.


    Access

    Access via TIB

    Check availability in my library

    Order at Subito €


    Export, share and cite



    Title :

    Gleichbehandlung für Teilzeitbeschäftigte


    Subtitle :

    Zusatzversorgung und Jubiläumszuwendung



    Published in:

    Arbeitsrecht im Betrieb ; 17 , 11 ; 633-634


    Publication date :

    1996-01-01


    Size :

    2 pages



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German