Rechtsprechung zur Gleichbehandlung von Teilzeitbeschäftigten, die nicht unter Geringverdienerregelung fallen, wurde weiter vervollständigt. Gegenstand waren Regelungen zur Zusatzversorgung. Arbeitnehmer mit weniger als 18 Stunden je Woche von Zusatzversorgung ausgeschlossen. Diese Regelung erklärte BAG für nichtig. Alle Beschäftigten bei öffentlich-rechtlichen Arbeitgebern dürften Zusatzversorgungsansprüche durchsetzen können. Rechtsprechung betrifft auch Jubiläumszuwendung, Dauer Betriebszugehörigkeit maßgebend. Beschäftigte unterhalb Geringfügigkeitsgrenze haben keine Ansprüche, weniger 15 Stunden je Woche und 590,00 DM je Monat.
Gleichbehandlung für Teilzeitbeschäftigte
Zusatzversorgung und Jubiläumszuwendung
Arbeitsrecht im Betrieb ; 17 , 11 ; 633-634
1996-01-01
2 pages
Article (Journal)
German
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