Nach dem Bundesarbeitsgericht sind Rückzahlungsklauseln zulässig, wenn sie bei Abwägung aller Umstände dem Arbeitnehmer nach Treu und Glauben zumutbar sind und vom Standpunkt eines verständigen Betrachters aus einem begründeten und zu billigendem Interesse des Arbeitgebers entsprechen. Diese Generalaussage wird anhand verschiedener Urteile hinsichtlich einzelner Kriterien konkretisiert.


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    Title :

    Ausbildungskosten rückzahlen?


    Subtitle :

    Arbeitsrecht


    Contributors:

    Published in:

    Personalwirtschaft ; 23 , 4 ; 43-47


    Publication date :

    1996-01-01


    Size :

    5 pages


    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German




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