Nach dem Bundesarbeitsgericht sind Rückzahlungsklauseln zulässig, wenn sie bei Abwägung aller Umstände dem Arbeitnehmer nach Treu und Glauben zumutbar sind und vom Standpunkt eines verständigen Betrachters aus einem begründeten und zu billigendem Interesse des Arbeitgebers entsprechen. Diese Generalaussage wird anhand verschiedener Urteile hinsichtlich einzelner Kriterien konkretisiert.
Ausbildungskosten rückzahlen?
Arbeitsrecht
Personalwirtschaft ; 23 , 4 ; 43-47
1996-01-01
5 pages
Article (Journal)
German
Personal , Rechtsprechung , Kosten , Erstattung , Arbeitsrecht , Ausbildung
© Metadata Copyright Deutsche Bahn AG. All rights reserved.
Ausbildungskosten - Rückzahlungsvereinbarung
IuD Bahn | 1994
|Rückzahlung von Ausbildungskosten
IuD Bahn | 1994
|Rückzahlung von Ausbildungskosten
IuD Bahn | 1994
|Rückzahlung von Fort- und Ausbildungskosten
IuD Bahn | 1996
|