Zahl der Insolvenzen steigt. Meisten Insolvenzen wegen mangels Masse abgewiesen. Unternehmensinsolvenzen betreffen vorwiegend GmbH. Abweisung Verfahren keinen Einfluß auf Betrieb und Betriebsrat. Bei Stillegung endet Mandat Betriebsrat. Rest- und Übergangsmandat beachten. Nur in Ausnahmefällen übernimmt Sequester Arbeitgeberfunktionen. Vorsicht beim Sozialplan. Erst Verwalter übernimmt Arbeitgeberfunktionen, Ansprechpartner Betriebsrat. Insolvenzantrag/Insolvenzverfahren keinen Einfluß auf Rechte Betriebsrat. Für Aufträge, Bestellungen sind Firmen, Unternehmen zu verpflichten, Risiko für Betriebsrat vermeiden.
Rechte des Betriebsrats während der Krise und Insolvenz des Arbeitgeber
Arbeitsrecht im Betrieb ; 16 , 2 ; 77-81
1995-01-01
5 pages
Article (Journal)
German
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