Zahl der Insolvenzen steigt. Meisten Insolvenzen wegen mangels Masse abgewiesen. Unternehmensinsolvenzen betreffen vorwiegend GmbH. Abweisung Verfahren keinen Einfluß auf Betrieb und Betriebsrat. Bei Stillegung endet Mandat Betriebsrat. Rest- und Übergangsmandat beachten. Nur in Ausnahmefällen übernimmt Sequester Arbeitgeberfunktionen. Vorsicht beim Sozialplan. Erst Verwalter übernimmt Arbeitgeberfunktionen, Ansprechpartner Betriebsrat. Insolvenzantrag/Insolvenzverfahren keinen Einfluß auf Rechte Betriebsrat. Für Aufträge, Bestellungen sind Firmen, Unternehmen zu verpflichten, Risiko für Betriebsrat vermeiden.


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    Titel :

    Rechte des Betriebsrats während der Krise und Insolvenz des Arbeitgeber



    Erschienen in:

    Arbeitsrecht im Betrieb ; 16 , 2 ; 77-81


    Erscheinungsdatum :

    01.01.1995


    Format / Umfang :

    5 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




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