Alkohol im Betrieb kann ein hinreichender Grund für eine arbeitgeberseitige Kündigung des Arbeitsverhältnisses sein. Dabei kann je nach Sachlage eine verhaltensbedingte oder eine personenbedingte Kündigung in Betracht kommen. Beide Kündigungsgründe haben verschiedene Voraussetzungen, so daß im Einzelfall geklärt werden muß, auf welche Umstände die Kündigung gestützt werden soll.


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    Title :

    Alkohol im Betrieb als Kündigungsgrund



    Published in:

    Betrieb und Wirtschaft ; 49 , 3 ; 103-107


    Publication date :

    1995-01-01


    Size :

    5 pages



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German




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