Alkohol im Betrieb kann ein hinreichender Grund für eine arbeitgeberseitige Kündigung des Arbeitsverhältnisses sein. Dabei kann je nach Sachlage eine verhaltensbedingte oder eine personenbedingte Kündigung in Betracht kommen. Beide Kündigungsgründe haben verschiedene Voraussetzungen, so daß im Einzelfall geklärt werden muß, auf welche Umstände die Kündigung gestützt werden soll.
Alkohol im Betrieb als Kündigungsgrund
Betrieb und Wirtschaft ; 49 , 3 ; 103-107
1995-01-01
5 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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