Arbeitsrechtliche Aufhebungsverträge sind für den Arbeitnehmer besonders belastend. Prämisse für einen Aufhebungsvertrag ist die rechtlich ernsthafte Kündigungsabsicht seitens des Arbeitgebers. Fehlt es an dieser Annahme, kann der Aufhebungsvertrag gemäß § 123 BGB angefochten werden.
Arbeitsrechtliche Aufhebungsverträge und Vertragsfreiheit
Betrieb ; 47 , 19 ; 982-984
1994-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
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