Das Schuldrechtsreformgesetz hat ab dem 01.01.2002 die bislang aus dem Verbraucherschutzrecht geltenden Vorschriften zur Inhaltskontrolle von Verträgen auf das Arbeitsrecht übertragen. Nach § 310 Abs. 4 Satz 2 BGB sollen "die im Arbeitsrecht geltenden Besonderheiten angemessen berücksichtigt werden". Der Beitrag geht auf den Widerruf bei Auflösungsverträgen und auf typische Beispiele aus der praktischen Handhabe von Formulararbeitsverträgen (Weitgehende Versetzungsklauseln, freiwilliger Vorbehalt von Vergütungsbestandteilen, Vertragsstrafen etc.) ein.


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    Title :

    Arbeits- und Aufhebungsverträge auf dem Prüfstand


    Subtitle :

    Neues Recht ab dem 1.1.2002


    Contributors:

    Published in:

    Arbeitsrecht im Betrieb ; 23 , 5 ; 274-275, 278-280


    Publication date :

    2002-01-01


    Size :

    7 pages



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German