Schließt ein Arbeitnehmer mit seinem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag ab, so hat dies regelmäßig zur Folge, dass er während der ersten zwölf Wochen seiner Arbeitslosigkeit kein Arbeitslosengeld erhält. Die gleiche Sperrzeit wurde bisher verhängt, wenn die Kündigung zwar vom Arbeitgeber ausging, der Arbeitnehmer dann aber vor Ablauf der dreiwöchigen Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage einem so genannten Abwicklungsvertrag zustimmte. Die seit Oktober 2007 geltenden neuen Durchführungsanweisungen der Bundesagentur für Arbeit sehen jedoch für den letztgenannten Fall unter bestimmten Voraussetzungen keine Sperrzeit mehr vor.


    Access

    Access via TIB

    Check availability in my library

    Order at Subito €


    Export, share and cite



    Title :

    Aufhebungsverträge: Neues zur Sperrzeit


    Contributors:

    Published in:

    Der Betrieb ; 61 , 6 ; 293-294


    Publication date :

    2008-01-01


    Size :

    2 pages



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German




    Aufhebungsverträge - Neues vom BAG

    Welslau, Dietmar | IuD Bahn | 1997




    Die Sperrzeit des Arbeitsförderungsgesetze

    Marschner, Andrea | IuD Bahn | 1994


    Arbeits- und Aufhebungsverträge auf dem Prüfstand

    Schuster, Norbert | IuD Bahn | 2002