Die einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses bleibt trotz der Erleichterungen bei betriebsbedingten Kündigungen der Regelfall. In der neuen Rechtsprechung zum Aufhebungsvertrag dominiert die Frage der Bestandskraft. Im Vordergrund steht die Frage, ob eine Anfechtung greift sowie der Umfang der inhaltlichen Kontrolle.
Aufhebungsverträge - Neues vom BAG
Personalwirtschaft ; 24 , 3 ; 63-68
1997-01-01
6 pages
Article (Journal)
German
© Metadata Copyright Deutsche Bahn AG. All rights reserved.
Aufhebungsverträge: Neues zur Sperrzeit
IuD Bahn | 2008
|Einvernehmliche Trennung durch Aufhebungsverträge
IuD Bahn | 1999
|Arbeitsrechtliche Aufhebungsverträge und Vertragsfreiheit
IuD Bahn | 1994
|Arbeits- und Aufhebungsverträge auf dem Prüfstand
IuD Bahn | 2002
|