Nach § 629 BGB hat der Dienstverpflichtete gegen den Dienstberechtigten einen Anspruch auf Dienstbefreiung für eine angemessene Zeit, um nach einer Kündigung eines dauernden Dienstverhältnisses ein anderes Dienstverhältnis aufzusuchen. Dieser Anspruch auf Dienstbefreiung ist eine Konkretisierung der Fürsorgepflicht des Diesntberechtigten. Das Recht auf Freistellung zum Aufsuchen eines anderen Dienstverhältnisses ist nicht abdingbar. Diese Unabdingbarkeit des Freistellungsanspruchs macht die große Bedeutung dieser Norm im Hinblick auf die Fürsorgepflicht des Dienstberechtigten deutlich. Fraglich ist jedoch, ob § 629 BGB auch dann gilt, wenn das Arbeitsverhältnis nicht aufgrund einer Kündigung, sondern aufgrund eines Aufhebungsvertrages beendet wird. Der Beitrag schildert die argumentatorische Ausgangslage und die Voraussetzungen für eine analoge Anwendung des § 629 BGB auf die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch einen Aufhebungsvertrag.


    Access

    Access via TIB

    Check availability in my library

    Order at Subito €


    Export, share and cite



    Title :

    Die analoge Anwendung von § 629 BGB auf arbeitsrechtliche Aufhebungsverträge


    Contributors:

    Published in:

    Betrieb und Wirtschaft ; 57 , 3 ; 127-129


    Publication date :

    2003-01-01


    Size :

    3 pages



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German






    Aufhebungsverträge: Neues zur Sperrzeit

    Lembke, Mark | IuD Bahn | 2008


    Aufhebungsverträge - Neues vom BAG

    Welslau, Dietmar | IuD Bahn | 1997


    Arbeits- und Aufhebungsverträge auf dem Prüfstand

    Schuster, Norbert | IuD Bahn | 2002