Nach § 629 BGB hat der Dienstverpflichtete gegen den Dienstberechtigten einen Anspruch auf Dienstbefreiung für eine angemessene Zeit, um nach einer Kündigung eines dauernden Dienstverhältnisses ein anderes Dienstverhältnis aufzusuchen. Dieser Anspruch auf Dienstbefreiung ist eine Konkretisierung der Fürsorgepflicht des Diesntberechtigten. Das Recht auf Freistellung zum Aufsuchen eines anderen Dienstverhältnisses ist nicht abdingbar. Diese Unabdingbarkeit des Freistellungsanspruchs macht die große Bedeutung dieser Norm im Hinblick auf die Fürsorgepflicht des Dienstberechtigten deutlich. Fraglich ist jedoch, ob § 629 BGB auch dann gilt, wenn das Arbeitsverhältnis nicht aufgrund einer Kündigung, sondern aufgrund eines Aufhebungsvertrages beendet wird. Der Beitrag schildert die argumentatorische Ausgangslage und die Voraussetzungen für eine analoge Anwendung des § 629 BGB auf die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch einen Aufhebungsvertrag.
Die analoge Anwendung von § 629 BGB auf arbeitsrechtliche Aufhebungsverträge
Betrieb und Wirtschaft ; 57 , 3 ; 127-129
2003-01-01
3 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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