Spielen sich organisatorische Umstrukturierungen in Unternehmen nicht auf der gesellschaftsrechtlichen Ebene, sondern auf der betrieblichen Ebene ab, erhalten die zwei arbeitsrechtlichen Begriffe Betriebsübergang und Betriebsänderung, die sich nicht immer ausschließen müssen, eine zentrale Bedeutung. In § 111 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) werden verschiedene Betriebsänderungen behandelt wie z. B. Stilllegung, Betriebseinschränkung, Verlegung, Zusammenschluss und Spaltung. Die rechtlichen Inhalte werden z. T. auch mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) erläutert.
Umstrukturierungen nach dem BetrVG
Tagesgeschäft von Betriebsräten?
Arbeitsrecht im Betrieb ; 28 , 3 ; 136-139
2007-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
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