Spielen sich organisatorische Umstrukturierungen in Unternehmen nicht auf der gesellschaftsrechtlichen Ebene, sondern auf der betrieblichen Ebene ab, erhalten die zwei arbeitsrechtlichen Begriffe Betriebsübergang und Betriebsänderung, die sich nicht immer ausschließen müssen, eine zentrale Bedeutung. In § 111 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) werden verschiedene Betriebsänderungen behandelt wie z. B. Stilllegung, Betriebseinschränkung, Verlegung, Zusammenschluss und Spaltung. Die rechtlichen Inhalte werden z. T. auch mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) erläutert.


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    Titel :

    Umstrukturierungen nach dem BetrVG


    Untertitel :

    Tagesgeschäft von Betriebsräten?


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Arbeitsrecht im Betrieb ; 28 , 3 ; 136-139


    Erscheinungsdatum :

    01.01.2007


    Format / Umfang :

    4 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch






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