Darstellung im Bereich des Bauhauptgewerbes. Unternehmensinterne Verhandlungsversuche gescheitert. Gesamtbetriebsrat Einigungsstelle angerufen. Arbeitgeber- und Arbeitsnehmerseite einigten sich auf Interessenausgleich und Sozialplan. Interessenausgleich hat herausragende Bedeutung, er ermöglicht auf Betriebsänderung Einfluß zu nehmen und Umsetzung mitzugestalten. Erläuterung rechtlicher und bedeutungsvoller Aspekte des Falls und Darstellung Interessenausgleich und Sozialplan ohne Anspruch auf Mustervereinbarungen. Bei Aufhebungsverträgen Abfindungen gezahlt.


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    Title :

    Über Umstrukturierungen von Unternehmen mitbestimmen


    Subtitle :

    Umstrukturierung eines Unternehmens durch rechtliche Verselbständigung von Betriebsteilen



    Published in:

    Arbeitsrecht im Betrieb ; 16 , 9 ; 549-556


    Publication date :

    1995-01-01


    Size :

    8 pages



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German




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