Nach § 17 Kündigungsschutzgesetz muss ein Arbeitgeber, der innerhalb von 30 Tagen eine bestimmte Anzahl Arbeitnehmer entlassen will, zuvor Anzeige bei der Agentur für Arbeit erstatten. Unter "Entlassung" wurde dabei bislang die tatsächliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses verstanden, so dass es nicht auf den Zeitpunkt des Ausspruches der Kündigung, sondern auf denjenigen des Ablaufs der Kündigungsfrist ankam. Der Europäische Gerichtshof hat jedoch am 27.1.2005 in der Rechtssache "Junk gegen Kühnel" die entsprechende EG-Richtlinie anders ausgelegt, so dass sich die Frage stellt, welche Auswirkungen dies auf die deutsche Rechtslage hat.


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    Title :

    Geänderte Voraussetzungen für Massenentlassungen nach der "Junk"-Entscheidung des EuGH?


    Subtitle :

    Anmerkungen zum EuGH-Urteil vom 27.1.2005 - Rs. C 188/03, DB 2005 S. 454


    Contributors:

    Published in:

    Der Betrieb ; 58 , 8 ; 445-450


    Publication date :

    2005-01-01


    Size :

    6 pages



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German




    Erstes BAG-Urteil nach der "Junk"-Entscheidung des EuGH - Endlich Klarheit bei Massenentlassungen?

    Bauer, Jobst-Hubertu / Krieger, Steffen / Powietzka, Arnim | IuD Bahn | 2005


    Massenentlassungen

    Hamm, Ingo | IuD Bahn | 2005



    Anzeigepflicht bei Massenentlassungen

    Welslau, Dietmar | IuD Bahn | 2000