Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) hat das bisherige Verfahren bei Massentlassungen nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) in Deutschland verworfen. Die EU-Rahmenrichtlinie bestimmt, dass die Kündigungen erst nach der Anzeige bei der Agentur für Arbeit ausgesprochen werden dürfen. Ferner ist ein Konsultationsverfahren mit dem Betriebsrat durchzuführen, dessen formaler Abschluss allerdings offen bleibt. Auch wenn sich die naheliegende Analogie zur Betriebsänderung nach § 113 BetrVG mit abschließendem Entscheid der Einigungsstelle nicht in der Rechtsprechung durchsetzen dürfte, werden mit dem EuGH-Urteil die Rechte des Betriebsrats gestärkt.
Massenentlassungen
Eine EuGH-Entscheidung bringt Betriebsräten neue Möglichkeiten
Arbeitsrecht im Betrieb ; 26 , 7 ; 436-440
2005-01-01
5 pages
Article (Journal)
German
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