Im Oktober 2007 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) geprüft, ob es eine unzulässige Altersdiskriminierung darstellt, wenn ein Tarifvertrag vorsieht, dass ein Arbeitsverhältnis endet, sobald der Arbeitnehmer ein bestimmtes Alter erreicht. Der EuGH hielt die Regelung aus beschäftigungspolitischen Gründen für gerechtfertigt, doch blieb offen, ob allgemeine arbeitsmarktbezogene Erwägungen ausreichen oder ob es in der betreffenden Branche konkret eine hohe Zahl jüngerer Arbeitsloser geben muss. Weiterhin wurde nicht geklärt, ob eine Altersgrenze auch schon deswegen gerechtfertigt sein kann, weil der Arbeitnehmer durch eine Rente wirtschaftlich abgesichert ist.
Altersgrenzen nach der Palacios-Entscheidung des EuGH
Zugleich Besprechung von EuGH vom 16.10.2007 - Rs. C-411/05, DB 2007 S. 2427
Der Betrieb ; 60 , 44 ; 2425-2427
2007-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
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