Zu den besonderen Anforderungen, die das Kündigungsschutzgesetz an sog. Massenentlassungen stellt, gehört es insbesondere, dass vor der "Entlassung" eine Anzeige bei der Agentur für Arbeit erforderlich ist. Unter "Entlassung" wurde dabei in Deutschland stets die tatsächliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses verstanden. Allerdings geht die Regelung auf eine EU-Richtlinie zurück, und der Europäische Gerichtshof hat im Januar 2005 entschieden, dass "Entlassung" den Ausspruch der Kündigung meint. Im Februar 2005 hat sich das (deutsche) Bundesarbeitsgericht erneut mit dem Thema befasst, doch gibt es noch immer offene Fragen.


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    Title :

    Erstes BAG-Urteil nach der "Junk"-Entscheidung des EuGH - Endlich Klarheit bei Massenentlassungen?


    Subtitle :

    Zugleich Anmerkung zum BAG-Urteil vom 24.2.2005 - 2 AZR 207/04, DB 2005 S. 1576


    Contributors:

    Published in:

    Der Betrieb ; 58 , 29 ; 1570-1571


    Publication date :

    2005-01-01


    Size :

    2 pages



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German




    Geänderte Voraussetzungen für Massenentlassungen nach der "Junk"-Entscheidung des EuGH?

    Bauer, Jobst-Hubertu / Krieger, Steffen / Powietzka, Arnim | IuD Bahn | 2005


    BAG schafft Klarheit bei Massenentlassungen

    Dzida, Bori | IuD Bahn | 2006




    Massenentlassungen

    Hamm, Ingo | IuD Bahn | 2005