Bei betriebsbedingten Kündigungen dient die Outplacement-Beratung dazu, die von der Kündigung betroffenen Mitarbeiter noch am bisherigen Arbeitsplatz bei der Entwicklung einer künftigen Bewerbungsstrategie zu unterstützen. Individuell und/oder in Gruppen werden die eigenen Stärken herausgearbeitet und eine neue berufliche Perspektive gesucht. Betriebsräte sollten bei Strukturveränderungen im Unternehmen, die einen Sozialplan erforderlich machen, diese Outplacement-Beratung gleichrangig mit dem Anspruch auf Abfindung verankern.
Outplacement - Ein Thema auch für Betriebsräte
Arbeitsrecht im Betrieb ; 24 , 9 ; 542-545
2003-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
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