Auch im Arbeitsrecht gibt es ein Gewohnheitsrecht. Diese betriebliche Übung ist nach gerichtlicher Definition eine "regelmäßige Wiederholung bestimmter Verhaltensweisen des Arbeitgebers, aus denen die Arbeitnehmer schließen können, ihnen solle eine Leistung oder eine Vergünstigung auf Dauer gewährt werden". Allerdings sind bestimmte Voraussetzungen für das Entstehen eines Rechtsanspruches erforderlich und gibt es für den Arbeitgeber Möglichkeiten wie z.B. der Freiwilligkeitsvorbehalt, das Entstehen zu verhindern bzw. einen entstandenen Rechtsanspruch für die Zukunft wegfallen zu lassen. Beispiele für die Entscheidungen von Gerichten sind u.a. Urteile zu Jahresgratifikationen, Zusatzleistungen oder Einschränkungen des Direktionsrechtes.
Betriebliche Übung
Betrieb und Wirtschaft ; 57 , 9 ; 391-394
2003-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
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