Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14.09.1994 - 5 AZR 679/93: Die Grundsätze für die Entstehung einer betrieblichen Übung im öffentlichen Dienst gelten auch dann, wenn den Arbeitnehmern und Beamten einer staatlichen Dienststelle jahrelang an ihren Geburtstagen ab 12 Uhr Arbeitsbefreiung gewährt wird. Soweit es für die Freistellung keine förmliche Rechtsgrundlage gibt, kann der öffentliche Arbeitgeber die Übung wieder einstellen, wenn auch den Beamten keine Freistellung mehr gewährt wird.
Betriebliche Übung im öffentlichen Dienst - Arbeitsbefreiung
Neue Zeitschrift Arbeitsrecht ; 12 , 9 ; 419-421
1995-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
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