Auch im Arbeitsrecht gibt es ein Gewohnheitsrecht. Diese betriebliche Übung ist nach gerichtlicher Definition eine "regelmäßige Wiederholung bestimmter Verhaltensweisen des Arbeitgebers, aus denen die Arbeitnehmer schließen können, ihnen solle eine Leistung oder eine Vergünstigung auf Dauer gewährt werden". Allerdings sind bestimmte Voraussetzungen für das Entstehen eines Rechtsanspruches erforderlich und gibt es für den Arbeitgeber Möglichkeiten wie z.B. der Freiwilligkeitsvorbehalt, das Entstehen zu verhindern bzw. einen entstandenen Rechtsanspruch für die Zukunft wegfallen zu lassen. Beispiele für die Entscheidungen von Gerichten sind u.a. Urteile zu Jahresgratifikationen, Zusatzleistungen oder Einschränkungen des Direktionsrechtes.


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    Titel :

    Betriebliche Übung



    Erschienen in:

    Betrieb und Wirtschaft ; 57 , 9 ; 391-394


    Erscheinungsdatum :

    01.01.2003


    Format / Umfang :

    4 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch





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