Das Rechtsinstitut der betrieblichen Übung kann z. B. dazu führen, dass Arbeitnehmer, denen in drei aufeinanderfolgenden Jahren ein freiwilliges Weihnachtsgeld gezahlt wird, ab dem vierten Jahr einen Anspruch auf diese Leistung haben. Um derartige Ergebnisse zu vermeiden, verwenden Arbeitgeber häufig sog. Widerrufs- oder Freiwilligkeitsvorbehalte, die jedoch nur wirksam sind, wenn sie den Anforderungen genügen, die das Bürgerliche Gesetzbuch an Allgemeine Geschäftsbedingungen stellt. Weiterhin ist fraglich, ob eine bereits entstandene betriebliche Übung dadurch aufgehoben werden kann, dass die Leistung in späteren Jahren doch noch unter einen Vorbehalt gestellt wird.


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    Titel :

    Betriebliche Übung und Vertragskontrolle im Arbeitsrecht


    Beteiligte:
    Ricken, Oliver (Autor:in)

    Erschienen in:

    Der Betrieb ; 59 , 25 ; 1372-1376


    Erscheinungsdatum :

    01.01.2006


    Format / Umfang :

    5 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




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