Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 26.03.1997 - 10 AZR 612/96: Gibt der Arbeitgeber über einen Zeitraum von drei Jahren zu erkennen, daß er eine betriebliche Übung anders zu handhaben gedenkt als bisher, nämlich eine Weihnachtsgratifikation nur noch unter Vorbehalt der Freiwilligkeit zu zahlen, so wird die alte betriebliche Übung einvernehmlich dementsprechend geändert, wenn die Arbeitnehmer der neuen Handhabung über diesen Zeitraum von drei Jahren hinweg nicht widersprechen.


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    Titel :

    Weihnachtsgratifikation - Betriebliche Übung


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Neue Zeitschrift Arbeitsrecht ; 14 , 18 ; 1007-1009


    Erscheinungsdatum :

    1997-01-01


    Format / Umfang :

    3 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




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