Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 26.03.1997 - 10 AZR 612/96: Gibt der Arbeitgeber über einen Zeitraum von drei Jahren zu erkennen, daß er eine betriebliche Übung anders zu handhaben gedenkt als bisher, nämlich eine Weihnachtsgratifikation nur noch unter Vorbehalt der Freiwilligkeit zu zahlen, so wird die alte betriebliche Übung einvernehmlich dementsprechend geändert, wenn die Arbeitnehmer der neuen Handhabung über diesen Zeitraum von drei Jahren hinweg nicht widersprechen.
Weihnachtsgratifikation - Betriebliche Übung
Neue Zeitschrift Arbeitsrecht ; 14 , 18 ; 1007-1009
1997-01-01
3 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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