Ein klassischer Anwendungsfall der "betrieblichen Übung" ist die mehrmalige vorbehaltlose Gewährung von Weihnachtsgeld, die dazu führt, dass der Arbeitnehmer auch in den Folgejahren einen entsprechenden Anspruch hat. Zur dogmatischen Begründung dieses richterrechtlichen Instituts gibt es verschiedene Ansätze, doch bekennt sich das Bundesarbeitsgericht (BAG) gerade in jüngeren Entscheidungen klar zur Vertragstheorie. Das bedeutet grundsätzlich, dass das Verhalten des Arbeitgebers (z. B. die vorbehaltlose Zahlung des Weihnachtsgeldes) als Angebot für eine entsprechende Vereinbarung (dauerhafter Weihnachtsgeldanspruch) und das Verhalten des Arbeitnehmers (Entgegennahme des Weihnachtsgeldes) als Annahme dieses Angebots gewertet wird. Der vorliegende Beitrag zeigt jedoch auf, dass diese Konstruktion insbesondere dann an ihre Grenzen stößt, wenn es um Einmalzahlungen geht, die der betreffende Arbeitnehmer noch nie zuvor erhalten hat (z. B. Jubiläumsgeld).
Betriebliche Übung: Vertragstheorie oder Fiktion von Willenserklärungen?
Der Betrieb ; 64 , 48 ; 2718-2722
2011-01-01
5 pages
Article (Journal)
German
Arbeitnehmer , Forderungen , Vertragsrecht , Arbeitgeber , Rechtsprechung , Jubiläum , Angebot , Vertrag
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