Die Ende Juli 2001 in Kraft getretene Reform des Betriebsverfassungsgesetzes eröffnet wesentlich erweiterte Möglichkeiten, die gesetzlich vorgesehenen betriebsverfassungsrechtlichen Strukturen durch "maßgeschneiderte" Lösungen zu ersetzen. Der neue § 3 BetrVG findet derzeit reges Interesse bei Gewerkschaften, Arbeitgeberverbänden und einzelnen Arbeitgebern, offenbar in der Erwartung durch Vereinbarungslösungen zu effektiveren Mitbestimmungsstrukturen gelangen zu können. Bei genauerem Hinsehen stellen sich jedoch im Rahmen der geänderten gesetzlichen Vorschrift zahlreiche ungeklärte rechtliche Probleme. Des weiteren sollte man die strategischen Implikationen, die mit Vereinbarungen gem. § 3 BetrVG verbunden sein können, nicht unterschätzen. Der Beitrag wendet sich den zehn für die Praxis derzeit wohl bedeutendsten Fragen zu.
Die "maßgeschneiderte" Betriebsverfassung
Der neue § 3 BetrVG - 10 Fragen aus der Praxi
Der Betrieb ; 54 , 47 ; 2498-2503
2001-01-01
6 pages
Article (Journal)
German
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