Nach § 3 Betriebsverfassungsgesetz besteht die Möglichkeit, in einem Tarifvertrag betriebsverfassungsrechtliche Regelungen zu treffen. Demnach können Gewerkschaft und Arbeitgeber beispielsweise in einem Firmentarifvertrag festlegen, dass für eine bestimmte Einheit des Unternehmens ein eigener Betriebsrat gebildet werden soll. Wird diese Einheit nun veräußert und handelt es sich dabei um einen sog. Betriebsübergang im Sinne des § 613a Bürgerliches Gesetzbuch, so stellt sich die Frage, ob der Betriebsrat im Amt bleibt. Der vorliegende Beitrag bejaht dies insbesondere unter Hinweis auf die EG-Betriebsübergangsrichtlinie.


    Access

    Access via TIB

    Check availability in my library

    Order at Subito €


    Export, share and cite



    Title :

    Tarifliche Betriebsverfassung und Betriebsübergang


    Contributors:

    Published in:

    Der Betrieb ; 58 , 12 ; 666-669


    Publication date :

    2005-01-01


    Size :

    4 pages



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German




    Betriebsverfassung

    Trümner, Ralf | IuD Bahn | 1996


    Tarifliche Leistungszulagen

    Studiengesellschaft für den kombinierten Verkehr e.V. | IuD Bahn | 1998


    Tarifliche Öffnungsklauseln

    Bispinck, Reinhard | IuD Bahn | 1998


    Betriebsverfassung (fast) ohne Gesetz

    Altmeyer, Werner | IuD Bahn | 2000


    Nebentätigkeit - Tarifliche Anzeigepflicht

    Studiengesellschaft für den kombinierten Verkehr e.V. | IuD Bahn | 1997