Nach § 3 Betriebsverfassungsgesetz besteht die Möglichkeit, in einem Tarifvertrag betriebsverfassungsrechtliche Regelungen zu treffen. Demnach können Gewerkschaft und Arbeitgeber beispielsweise in einem Firmentarifvertrag festlegen, dass für eine bestimmte Einheit des Unternehmens ein eigener Betriebsrat gebildet werden soll. Wird diese Einheit nun veräußert und handelt es sich dabei um einen sog. Betriebsübergang im Sinne des § 613a Bürgerliches Gesetzbuch, so stellt sich die Frage, ob der Betriebsrat im Amt bleibt. Der vorliegende Beitrag bejaht dies insbesondere unter Hinweis auf die EG-Betriebsübergangsrichtlinie.
Tarifliche Betriebsverfassung und Betriebsübergang
Der Betrieb ; 58 , 12 ; 666-669
2005-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
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