Traditionell existieren in Großbritannien keine gesetzlichen Regelungen über die betriebliche Interessenvertretung. Die Arbeitsbeziehungen sind weitgehend dem "freien" Spiel der Kräfte überlassen. Das bedeutet, dass alle Rechte der Belegschaftsvertretung von Betrieb zu Betrieb konkret ausgehandelt und erkämpft werden müssen. Entsprechend schwierig wird eine unternehmensübergreifende Kooperation und eine umfassende Information über die Lage eines gesamten Konzerns. Der aktuelle Zustand und die Rahmenbedingenen der britischen Gewerkschaften werden beschrieben. Dem Beitrag ist ein Überblick über die Regelungen der betrieblichen Mitbestimmung und der Unternehmensmitbestimmung in 15 europäischen Ländern beigefügt.
Betriebsverfassung (fast) ohne Gesetz
Der britische Weg
Arbeitsrecht im Betrieb ; 21 , 11 ; 665-672
2000-01-01
8 pages
Article (Journal)
German
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