Das Konzept der "Balanced Scorecard" (BSC) wurde zu Beginn der 90er Jahre in den USA entwickelt. Wörtlich übersetzt geht es um eine "im Gleichgewicht befindliche Ergebnistafel", was soviel wie "ausgewogenes Kennzahlensystem" bedeuten soll. Hinter BSC verbirgt sich ein "´Denkrahmen", mit dessen Hilfe eine unternehmerische Gesamtstrategie operationalisiert und umgesetzt werden kann. Dabei kommt der "Ressource Mensch", der Qualifikation und Motivation der Mitarbeiter eine außerordentlich wichtige Rolle zu. Ausgangspunkt für den BSC-Ansatz ist die "Vision" des Unternehmens, also seine wirtschaftliche sowie moralische Position, die es in überschaubarer Zukunft nach Auffassung des Topmanagements haben soll. Dabei ist die Ausarbeitung von Zielen in vier Bereichen notwendig, die im Beitrag kurz beschrieben werden. Außerdem wird über die Einführung und Umsetzung des Konzepts und die Vor- und Nachteile des Konzepts berichtet. In der weiteren Ausführung geht der Autor auf die Funktion von Wirtschaftsausschuss und Betriebsrat ein, die in der (betriebswirtschaftlichen) Literatur über BSC praktisch nicht erwähnt werden. Vom eigenen Anspruch des Konzepts her wäre es geboten, den spezifisch deutschen Verhältnissen Rechnung zu tragen und den Wirtschaftsausschuss wie den Betriebsrat als Akteur einzubeziehen. Der Autor geht dabei auf die Mitwirkung und Mitbestimmung des Betriebrats nach dem Betriebsverfassungsgesetz ein und erläutert außerdem die Mitbestimmungstatbestände bei BSC.
Balanced Scorecard und Betriebsverfassung
Arbeitsrecht im Betrieb ; 22 , 4 ; 208-222, 223-224
2001-01-01
17 pages
Article (Journal)
German
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