Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 2. Dezember 1997 - 9 AZR 445/96 Bewerber um Angestelltendienstposten des öffentlichen Dienstes können auf dem Wege der Konkurrentenklage arbeitsgerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch nehmen. Im Gegensatz zur beamtenrechtlichen Konkurrentenklage ist das Prozeßziel nicht die Neubescheidung nach Aufhebung des ablehnenden Bescheides, sondern die Wiederholung der Auswahlentscheidung. Die Klage erledigt sich dadurch, daß die Auswahlentscheidung durch endgültige Besetzung der Stelle abgeschlossen ist.
Arbeitsrechtliche Konkurrentenklage
Der Personalrat ; 16 , 2 ; 85-86
1999-01-01
2 pages
Article (Journal)
German
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