§ 613a BGB (Rechte und Pflichten bei Betriebsübergang) ist zu einer der zentralen Vorschriften unseres Arbeitsrechts geworden. Dies resultiert aus der Häufigkeit von Veränderungen der Unternehmen durch Verkauf oder Kauf bzw. Auslagerung (Outsourcing) von betrieblichen Einheiten. Ein solcher Betriebsübergang hat mit seinen Rechtsfolgen erhebliche Auswirkungen auf Mitarbeiter wie auch auf abgebenden und neuen Arbeitgeber. In der Regel sind die betroffenen Beschäftigten über ein solches Vorhaben aufgebracht, die Betriebsatmosphäre ist gereizt. Unterschiedliche Meinungen über das, was Gesetz und Rechtsprechung verlangen, kommen dann noch hinzu. Im Beitrag sind häufige Fehleinschätzungen, z. B. Kündigung oder Veränderung von Arbeitsbedingungen betreffend, zusammengestellt. Arbeitgeber und Betriebsrat tun gut daran, die Mitarbeiter rechtzeitig nicht nur über die vorgesehene Maßnahme, sondern auch über den rechtlichen Rahmen zu informieren. Dies trägt zur Versachlichung bei.
Arbeitsrechtliche Fehleinschätzungen
Personal ; 53 , 12 ; 684-686
2001-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
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