Arbeiter und Angestellte des öffentlichen Dienstes können ebenso wie Beamte auf dem Wege der Konkurrentenklage Auswahlentscheidungen bei Einstellungen und Beförderungen gerichtlich überprüfen lassen. Hierfür sind die Arbeitsgerichte ausschließlich zuständig. Aufgrund der Eilbedürftigkeit kommt in aller Regel das einstweilige Verfügungsverfahren in Betracht. Prozeßziel ist die Wiederholung der Auswahlentscheidung. Ist diese bereits getroffen, kommt die Klage auf Schadensersatz in Frage, in erster Linie auf Zahlung der Gehaltsdifferenz zu der höher bewerteten Stelle.
Die Konkurrentenklage für Arbeiter und Angestellte des öffentlichen Dienste
Der Personalrat ; 16 , 2 ; 47-50
1999-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
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