Am 15.10.93 ist das Gesetz zur Vereinheitlichung der Kündigungsfristen von Arbeitern und Angestellten in Kraft getreten. Die vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer einzuhaltende Grund- bzw. Mindestkündigungsfrist beträgt nunmehr 4 Wochen, verlängerte Fristen sind von der Betriebszugehörigkeit abhängig. Sonder- und Übergangsregelungen werden genannt.
Einheitliche gesetzliche Kündigungsfristen für Arbeiter und Angestellte
Betrieb und Wirtschaft ; 47 , 22 ; 779-785
1993-01-01
7 pages
Article (Journal)
German
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