Am 15.10.93 ist das Gesetz zur Vereinheitlichung der Kündigungsfristen von Arbeitern und Angestellten in Kraft getreten. Die vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer einzuhaltende Grund- bzw. Mindestkündigungsfrist beträgt nunmehr 4 Wochen, verlängerte Fristen sind von der Betriebszugehörigkeit abhängig. Sonder- und Übergangsregelungen werden genannt.


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    Titel :

    Einheitliche gesetzliche Kündigungsfristen für Arbeiter und Angestellte



    Erschienen in:

    Betrieb und Wirtschaft ; 47 , 22 ; 779-785


    Erscheinungsdatum :

    01.01.1993


    Format / Umfang :

    7 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch