Einführung mit Versicherungsbeginn am 1. Januar 1997 im Beitrittsgebiet. Alle neuen Länder als Mitträger der Versorgungsanstalt des Bundes und Länder (VBL) beigetreten. Rentenansprüche aus Zusatzversorgung setzen Wartezeit von 60 Umlagemonaten voraus. Ansprüche grundsätzlich erst vom 1. 1.2002 an. Sonderregelung für Versicherungsfälle vor erfüllter Wartezeit für rentennähe Jahrgänge, Angabe der Voraussetzungen. VBL rechnet mit Anmeldung von über 400 000 Arbeitsnehmern zum 1.1.1997.
Zusatzversorgung für Arbeitnehmer des öffentlichen Dienste
Arbeit und Arbeitsrecht ; 52 , 1 ; 9-11
1997-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
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