Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 05.02.1997 - 10 AZR 553/96: Nimmt ein Sozialplan Mitarbeiter aus, die einen angebotenen zumutbaren Arbeitsplatz ablehnen, so gilt diese Folge auch im Falle des Widerspruchs gegen den Übergang des Arbeitsverhältnisses im Wege des Betriebsübergangs, da die Weiterarbeit beim Betriebserwerber als zumutbar gilt.
Sozialplanabfindung bei Betriebsübergang
Neue Zeitschrift Arbeitsrecht ; 15 , 3 ; 158-160
1998-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
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