Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.04.1994 - 10 AZR 323/93 Die Herausnahme solcher Arbeitnehmer von Sozialplanansprüchen, die im Hinblick auf die geplante Betriebsänderung mit Aufhebungsvertrag ausgeschieden sind, verstößt gegen § 75 BetrVG, wenn aus solchem Anlaß gekündigten Arbeitnehmern Sozialplanansprüche eingeräumt werden. Dies gilt nicht für Arbeitnehmer, die eine neue Arbeitsstelle gefunden haben und denen nach Kündigung eine Abfindung auch dann belassen wird, wenn sie noch innerhalb der Kündigungsfrist den neuen Arbeitsplatz finden und deswegen vor Ablauf derselben ausscheiden.


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    Title :

    Sozialplanabfindung - betrieblich veranlaßter Aufhebungsvertrag


    Contributors:

    Published in:

    Publication date :

    1995-01-01


    Size :

    3 pages


    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German




    Sozialplanabfindung bei betrieblich veranlaßtem Aufhebungsvertrag

    Königin-Luise-Str. 5, D-14195 Berlin | IuD Bahn | 1994



    Sozialplanabfindung bei Betriebsübergang

    Chr. Van Rijckeghem, 85 rue de France, 1060 Bruxelle | IuD Bahn | 1998


    Kürzung einer Sozialplanabfindung

    Zumbeck, Christine | IuD Bahn | 2008


    Eigenkündigung - Aufhebungsvertrag

    Chr. Van Rijckeghem, 85 rue de France, 1060 Bruxelle | IuD Bahn | 1998