Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.04.1994 - 10 AZR 323/93: Es verstößt nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, wenn ein Sozialplan Arbeitnehmer von Abfindungsansprüchen ausnimmt, die aufgrund eines Aufhebungsvertrags oder einer Eigenkündigung ausgeschieden sind, nachdem sie eine neue Arbeitsstelle gefunden haben, vom Arbeitgeber gekündigten Arbeitnehmern aber eine Abfindung auch dann beläßt, wenn sie noch innerhalb der Kündigungsfrist einen neuen Arbeitsplatz finden und deswegen vor Ablauf der Kündigungsfrist ausscheiden.
Sozialplanabfindung bei betrieblich veranlaßtem Aufhebungsvertrag
Betrieb ; 47 , 37 ; 1882-1884
1994-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
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