Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 05.02.1997 - 10 AZR 553/96: Nimmt ein Sozialplan Mitarbeiter aus, die einen angebotenen zumutbaren Arbeitsplatz ablehnen, so gilt diese Folge auch im Falle des Widerspruchs gegen den Übergang des Arbeitsverhältnisses im Wege des Betriebsübergangs, da die Weiterarbeit beim Betriebserwerber als zumutbar gilt.


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    Titel :

    Sozialplanabfindung bei Betriebsübergang



    Erschienen in:

    Erscheinungsdatum :

    01.01.1998


    Format / Umfang :

    3 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




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