Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in seinem Urteil vom 06.11.2007 (1 AZR 960/06) die Kürzung der Sozialplanabfindung wegen der Ablehnung einer ortsfernen Versetzung aus familiären Gründen für rechtens erklärt. Der Sozialplan hatte nur für Schwerbehinderte und Pflegende eine Härtefall-Regelung vorgesehen. Dies macht deutlich, dass das BAG den Betriebsparteien bei der Gestaltung von Sozialplänen einen großen Freiraum lässt und damit der Betriebsrat gefordert ist, arbeitnehmerfreundliche Regelungen im Sozialplan durchzusetzen.


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    Titel :

    Kürzung einer Sozialplanabfindung


    Untertitel :

    § 112 BetrVG, Art. 6 GG


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Arbeitsrecht im Betrieb ; 29 , 12 ; 673-675


    Erscheinungsdatum :

    2008-01-01


    Format / Umfang :

    3 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




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