Es verstößt nicht gegen § 75 BetrVG, wenn die Betriebspartner solche Arbeitnehmer von Sozialplanleistungen ausnehmen, die zum Zeitpunkt der Auflösung des Arbeitsverhältnisses die Voraussetzungen für den übergangslosen Rentenbezug nach Beendigung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld erfüllen.


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    Titel :

    Sozialplanabfindung - Ausschluß älterer Arbeitnehmer


    Untertitel :

    Urteilsabdruck BAG, Urteil vom 31.7.1996-10 AZR 45/96



    Erschienen in:

    Betrieb und Wirtschaft ; 50 , 23 ; 882-884


    Erscheinungsdatum :

    1996-01-01


    Format / Umfang :

    3 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch





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