Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 31.07.1996 - 10 AZR 45/96: Es verstößt nicht gegen das Betriebsverfassungsgesetz, wenn die Betriebspartner solche Arbeitnehmer von Sozialplanleistungen ausnehmen, die zum Zeitpunkt der Auflösung des Arbeitsverhältnisses die Voraussetzungen für den übergangslosen Rentenbezug nach Beendigung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld erfüllen.
Sozialplanabfindung: Zulässiger Ausschluß solcher Arbeitnehmer, die entweder sofort oder nach Beendigung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld rentenbezugsberechtigt sind
Keine Benachteiligung wegen Überschreitung bestimmter Altersgrenzen
Betrieb ; 50 , 5 ; 281-282
01.01.1997
2 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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