Das Urteil des Bundesarbeitsgericht vom 8.7.1998 - 7 AZR 245/97 besagt: Die nachträgliche Befristung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses bedarf auch dann eines sachlichen Grundes, wenn der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der Befristungsvereinbarung bereits den allgemeinen Kündigungsschutz genießt; dies gilt auch dann, wenn die Befristungsvereinbarung im Rahmen einer vom Arbeitgeber erklärten Änderungskündigung getroffen wird.


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    Title :

    Nachträgliche Befristung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisse


    Subtitle :

    Unverzichtbarkeit eines sachlichen Grunde



    Published in:

    Der Betrieb ; 51 , 49 ; 2472-2473


    Publication date :

    1998-01-01


    Size :

    2 pages



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German