Besetzung eines freien Arbeitsplatzes: innerbetriebliche Stellenausschreibung/extern über Inserat, Arbeitsamt, private Stellenvermittlung. Auswahl der Bewerber, Vorstellungsgespräch, Mitwirkung des Betriebsrates, Einstellung/Versetzung. Fragerecht des Arbeitgebers nach beruflichen und fachlichen Fähigkeiten. Kosten, die dem Arbeitnehmer entstehen, wenn er zum Gespräch geladen wird, sind zu ersetzen. Bei DB AG ärztliche Untersuchung (Tauglichkeit) notwendig. Abschluß des Arbeitsvertrages, Grundlage: BGB, bei DB AG Hinweis auf Tarifverträge. DB AG: gem. 1. Manteltarifvertrag Schriftform für Arbeitsverträge vorgeschrieben. Personalakte: bei DB AG wird für jeden Arbeitnehmer eine Akte geführt. Einweisung des Arbeitnehmers, u.a. Belehrung über Unfallschutz, Vorstellen vor Mitarbeiterkreis.
Beginn eines Arbeitsverhältnisse
Deine Bahn ; 23 , 4 ; 216-219
1995-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
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Gerichtliche Auflösung eines Arbeitsverhältnisse
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|Nachträgliche Befristung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisse
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