Das Arbeitsgericht kann ein Arbeitsverhältnis mit entsprechender Abfindung nur im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses aufheben. Grundvoraussetzung dafür ist das Vorliegen einer sozial ungerechtfertigten Kündigung des Arbeitgebers. Arbeitgeber oder Arbeitnehmer müssen ferner einen Auflösungsantrag stellen und einen hinreichend konkreten Aufhebungsgrund benennen. In bestimmten Fällen wie z.B. bei einer außerordentlichen Kündigung oder bei Betriebsratsmitgliedern entfällt diese Möglichkeit für den Arbeitgeber.
Gerichtliche Auflösung eines Arbeitsverhältnisse
Ein Überblick über das Verfahren
Arbeitsrecht im Betrieb ; 26 , 7 ; 417-421
2005-01-01
5 pages
Article (Journal)
German
© Metadata Copyright Deutsche Bahn AG. All rights reserved.
Beginn eines Arbeitsverhältnisse
IuD Bahn | 1995
|Nachträgliche Befristung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisse
IuD Bahn | 1998
|Beendigung des Arbeitsverhältnisse
IuD Bahn | 2000
|