Hat ein Personalrat seine Zustimmung für ein 1 Jahr dauerndes Arbeitsverhältnis erteilt, und schließen die Vertragsparteien danach einen Zeitvertrag von kürzerer Vertragsdauer, so ist die Befristung des Arbeitsverhältnisses wegen Verletzung des Mitbestimmungsrechts unwirksam. Zwischen den Parteien besteht ein Arbeitsverhältnis auf Dauer und nicht nur für den zunächst geplanten Zeitraum.


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    Title :

    Mitbestimmung des Personalrats bei Befristung des Arbeitsverhältnisse


    Contributors:

    Published in:

    Der Personalrat ; 15 , 11 ; 483-484


    Publication date :

    1998-01-01


    Size :

    2 pages



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German




    Nachträgliche Befristung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisse

    Studiengesellschaft für den kombinierten Verkehr e.V. | IuD Bahn | 1998



    Zustimmungsverweigerung des Personalrats bei Umsetzungen

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    Befristung

    Welslau, Assessor Dietmar | IuD Bahn | 2001


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    Chr. Van Rijckeghem, 85 rue de France, 1060 Bruxelle | IuD Bahn | 1998